Hinweis:
Nach dem Einbau müssen Türfeststellanlagen abgenommen werden. Sollte es zu einem Schaden durch eine nicht funktionierende Feststellanlage kommen, haftet der Betreiber der Anlage. Um eine Haftung auszuschließen, ist eine Abnahmeprüfung an einer neu errichteten Anlage dringend erforderlich. Die Abnahme dient auch zur Aufdeckung eventueller Mängel an bestehenden Anlagen, die dann sofort behoben werden können. Beachten Sie hierzu bitte die
Sicherheits- und Wartungssrichtlinien.
Was sind Türfeststellanlagen
Feststellanlagen sind Anlagen für Rauch - und Brandschutztüren. Sie sorgen dafür, dass diese Türen offen gehalten werden. Eine Feststellanlage besteht aus einem Türschließer, einem Haltemagneten und Auslösemeldern (Brandmelder und Handauslösetaster). Festellanlagen müssen zugelassen sein und die Installation dieser Anlagen darf nur von zugelassenen Firmen wie Burkhardt Brandschutz durchgeführt werden. Häufig sind bei Feststellanlagen Türschließer und Haltemechanismus in einem Gerät integriert. Feststellanlagen sind in Kombination mit automatischen Drehtürantrieben möglich. Burkhardt Brandschutz verwendet nur zugelassene Systeme von DORMA, HEKATRON und GEZE. Diese Systeme sind entsprechend den DiBT-Richtlinien ausgelegt und zugelassen.
Unterlagen Dorma
Unten stehend sehen Sie eine Auswahl verwendeter Komponenten von DORMA.
