Automatische Türsysteme unterliegen einer jährlichen Wartungspflicht. Da es sich um so genannte kraftbetätigte Anlagen handelt, findet die Richtlinie für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore der Berufsgenossenschaft BGR 232 Anwendung, sowie DIN 18650 Teil 2, Sicherheit an automatischen Türsystemen und der Richtlinie AutSchR für automatische Schiebetüren.
Alle Arten von Sicherheitseinrichtungen bedürfen einer regelmäßigen und fachgerechten Wartung, um in Gefahrensituationen eine einwandfreie Funktion gewährleisten zu können. Zu beachten ist darüber hinaus, dass Automatische Türanlagen auch eine erweiterte Nutzung als Feststellanlage erfahren können und somit zusätzlich die Wartungsvorschriften für TFA-Anlagen gelten.
Die Wartung ist nach Angabe des Systemherstellers und der Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore durch eine nachweislich qualifizierte sowie zugelassene Fachfirma für Automatiktüranlagen durchzuführen. Der maximale Wartungsintervall beträgt 12 Monate, wobei eine halbjährliche Prüfung der Anlagen empfohlen wird, um einen störungsfreien Betrieb zu garantieren.
Folgende Mindestmaßnahmen sind durchzuführen:
- Funktionsprüfung der Auslöseinrichtungen nach getrennter Ansteuerung mittels der Handauslöseeinrichtung und Sensorleisten;
- Funktionsprüfung der beweglichen Teilen an der Automatiktür;
- Funktionsprüfung der Energieversorgung; Funktionsprüfung der Sicherungen gegen Quetschen und Scheren;
- Elektrische Meldereinrichtungen sind durch Auslösung der Melder einer Funktionsprobe der Alarmmittel und Einrichtungen, einer Störungssimulation auf Drahtbruch, auf Kurzschluss und Ausfall der Netzversorgung hin zu überprüfen;
- Die Tür muss sicher schließen und über die Zuhaltung gesichert sein.
Nach Durchführung der Wartungsarbeiten, ist die Betriebsbereitschaft der Automatiktür im Prüfbuch zu dokumentieren.