Burkhardt Brandschutz verfügt, auch durch den Einbau solcher Systeme, über langjährige Erfahrung in der Wartung von Türfeststellanlagen. Dank hochwertiger Prüf- und Messinstrumente können exakte Spannungswerte erfasst werden, die Verwendung hochwertiger Prüfaerosole stellt sicher, dass die Rauchmelder nicht verschmutzt werden. Somit wird die Lebensdauer erheblich erhöht.
Die Wartung ist nach Angabe des Systemherstellers und den DIBt-Richtlinien durch eine nachweislich qualifizierte, sowie zugelassene Fachfirma für Türfeststellanlagen durchzuführen. Der maximale Wartungsintervall beträgt gemäß DIBt-Richtlinie 12 Monate, wobei die Anlage monatlich durch eine unterwiesene Person ausgelöst werden muss.
Folgende Mindestmaßnahmen sind durchzuführen:
- Funktionsprüfung der Auslöseinrichtungen nach getrennter Ansteuerung mittels der Handauslöseeinrichtung und der automatischen Branderkennungseinrichtung;
- Funktionsprüfung der beweglichen Teilen an der Brandschutztür;
- Funktionsprüfung der Energieversorgung;
- Funktionsprüfung der Bodendichtung und seitlichen Dichtungen;
- Elektrische Meldereinrichtungen sind durch Auslösung der Melder einer Funktionsprobe der Alarmmittel und Einrichtungen, einer Störungssimulation auf Drahtbruch, auf Kurzschluss und Ausfall der Netzversorgung hin zu überprüfen;
- Die Tür muss sicher schließen und über die Zuhaltung gesichert sein.
Nach Durchführung der Wartungsarbeiten, ist die Betriebsbereitschaft der Türfeststellanlage im Prüfbuch zu dokumentieren.